14.09.2017 · Nachricht · Revision/Rechtsbeschwerde
Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge
| Die Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge sind nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO hoch. Zur ordnungsgemäßen Begründung gehört auch, dass der Verfahrensfehler eindeutig und bestimmt geltend gemacht wird. Darauf weist noch einmal das OLG Hamm hin (8.6.17, 4 RVs 64/17, Abruf-Nr. 196259 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat