11.12.2018 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Ermittlung der Rotlichtzeit von einer Sekunde
| In der Praxis spielt bei Rotlichtverstößen die Frage eine große Rolle, ob die Rotlichtzeit ggf. mehr als eine Sekunde gedauert hat. Dann muss der Betroffene nämlich nach Nr. 132.3 BKatV mit einem Fahrverbot rechnen. Wie die Rotlichtzeit „richtig“ ermittelt wird, hat jetzt noch einmal das AG Dortmund aufgezeigt (8.10.18, 729 OWi-252 Js 1513/18-250/18, Abruf-Nr. 205461 ). |
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