· Fachbeitrag · Sperrzeit
Kündigung wegen einer Verkehrsstraftat
(LSG Baden-Württemberg 8.6.11, L 3 AL 1315/11, Abruf-Nr. 112402) |
Praxishinweis
Für die arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann es also darauf ankommen, ob z.B. hinsichtlich der vorgeworfenen Verkehrsstraftat nur einfache oder schon grobe Fahrlässigkeit angenommen wird. Hier hat das LSG darauf abgestellt, dass das Amtsgericht bei seiner Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefaährdung nur von einem einfach fahrlässigen Verstoß ausgegangen ist. Insoweit also eine positive Fernwirkung des verkehrsstrafrechtlichen Verfahrens.
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 157 | ID 28225430