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  • 16.09.2016 · Fachbeitrag · Strafbefehlsverfahren

    Wirksamkeit der Zustellung des Strafbefehls an einen Ausländer

    | Erst mit der Zustellung eines übersetzten Strafbefehls wird die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten in Gang gesetzt. So das LG Freiburg (17.6.16, 3 Qs 127/15, Abruf-Nr. 187773 ). |