01.07.2019 · Fachbeitrag · Strafrecht
Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB
| Am 13.10.17 ist das 56. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30.9.17 in Kraft getreten (BGBl, S. 3532). Dieses enthielt die (neue) Vorschrift des § 315d StGB. Dort wird die Frage der „Kraftfahrzeugrennen“ nun nicht mehr nur wie in § 29 StVO a. F. als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geregelt. Inzwischen liegt erste Rechtsprechung zu der Neuregelung vor. |
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