09.12.2016 · Fachbeitrag · Straßenverkehrsgefährdung
Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß: Umfang der Feststellungen
| Der Angeklagte war vom AG wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) verurteilt worden. Das OLG München (4.10.16, 4 OLG 15 Ss 456/16, Abruf-Nr. 190231 ) musste entscheiden, ob die erklärte Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß wirksam war oder nicht. Voraussetzung dafür ist, dass das AG ausreichende tatsächliche Feststellungen getroffen hat, um den Rechtsfolgenausspruch der Verurteilung zu tragen. |
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