17.03.2016 · Fachbeitrag · Straßenverkehrsgefährdung
Geisterfahrt ist nicht automatisch Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
| Die Tagespresse berichtet immer wieder über sog. „Geisterfahrer“. Dabei handelt es sich meist um Fahrten auf einer BAB oder einer Kraftstraße. Das OLG Köln hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, der sich im innerstädtischen Bereich abgespielt hat. Das OLG hat darauf hingewiesen, dass eine Geisterfahrt, also das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gemäß § 315 Abs. 1 Nr. 2e StGB ist (OLG Köln 10.12.15, III-1 RVs 225/15, Abruf-Nr. 146519 ). |
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