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  • 15.03.2019 · Nachricht · Straßenverkehrsgefährdung

    Vorsatz-Vorsatz-Kombination bei der Straßenverkehrsgefährdung

    | Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB muss sich aus dem Urteil die so. „Vorsatz-Vorsatz-Kombination“ ergeben, d. h. Vorsatz hinsichtlich der Handlung und Vorsatz hinsichtlich der herbeigeführten Gefahr. Darauf weist jetzt noch einmal der BGH hin (15.1.19, 4 StR 569/18, Abruf-Nr. 207461 ). |