· Nachricht · Straßenverkehrsgefährung
In diesen Fällen liegt Rücksichtslosigkeit bei der Straßenverkehrsgefährdung vor
| Die Strafbarkeit wegen einer Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB setzt u. a. Rücksichtslosigkeit voraus. Zwei OLG haben sich in der letzten Zeit damit befasst. |
1. Definition der Rücksichtslosigkeit
Rücksichtslos i. S. v. § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b, Abs. 3 Nr. 2 StGB handelt,
- wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen, etwa seines ungehinderten Fortkommens wegen, darüber hinwegsetzt, mag er auch darauf vertraut haben, dass es zu einer Beeinträchtigung anderer Personen nicht kommen werde.
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