· Nachricht · Straßenverkehrsgefährung
Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr
| Allein ein Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr ist noch kein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 StVO. Ein falsches Überholen liegt nur vor, wenn das Überholen unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs für einen durchschnittlichen Fahrer nicht gefahr- und behinderungslos möglich ist. So hat sich das OLG Jena geäußert (18.3.19, 1 OLG 151 Ss 22/19, Abruf-Nr. 209578 ). |
Für den Angeklagten hatte diese Ansicht des OLG erhebliche Auswirkungen. Denn er war wegen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB verurteilt worden. Diese Verurteilung hat das OLG aufgehoben und an das AG zurückverwiesen, wo weitere Feststellungen zu treffen sind.
Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 160 | ID 45992088