13.04.2017 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung
Angabe der Aktenfundstelle reicht für Lichtbild-Bezugnahme aus
| Gründet die tatrichterliche Überzeugung von der Identität des Betroffenen zum Tatzeitpunkt auf einer Lichtbildidentifizierung, ist von einer wirksamen Verweisung nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild regelmäßig schon dann auszugehen, wenn in den Urteilsgründen auf die genaue Aktenfundstelle des Lichtbilds hingewiesen wird. So hat jetzt das OLG Bamberg seine Rechtsprechung „fortgeschrieben“ (6.2.17, 3 Ss OWi 156/17, Abruf-Nr. 192371 ). |
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