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  • 15.04.2016 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung

    Bei schlechtem Lichtbild muss Tatrichter besonders gut begründen

    | Sind im Verfahren die Fragen der Fahrereigenschaft des Betroffenen im Streit, bestehen in der Praxis häufig gute Chancen auf einen Freispruch oder zumindest, dass ein Urteil in der Rechtsbeschwerde aufgehoben wird. Folge ist ein Zeitgewinn. Die Instanzgerichte machen hier noch immer Fehler. Das zeigt erneut eine Entscheidung des OLG Brandenburg (2.2.16, (2 B) 53 Ss-OWi 664/15, Abruf-Nr. 146514 ). |