16.09.2019 · Nachricht · Täteridentifizierung
„Ein anderer war Fahrer“ reicht als Beweisantritt nicht aus
| In Zusammenhang mit der Täteridentifizierung wird häufig in einem Beweisantrag behauptet, ein anderer als der Betroffene habe das Fahrzeug geführt. Das ist unzureichend, wie sich aus einem Beschluss des BayObLG ergibt (28.5.19, 201 ObOWi 758/19, Abruf-Nr. 210844 ). |
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