· Nachricht · Täteridentifizierung
Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds
| Das OLG Düsseldorf nimmt noch einmal zu den Anforderungen an das amtsgerichtliche Urteil Stellung, wenn es um die Identifizierung des Betroffenen anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbilds geht. Das ist ein Dauerbrenner im Bußgeldverfahren. |
Sachverhalt
Das AG hatte ein anthropologisches Sachverständigengutachten eingeholt. Es hatte sich gleichwohl aber aufgrund eigener Wahrnehmung von der Person des Betroffenen und einem Abgleich mit dem Radarfoto die notwendige Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen verschafft.
Entscheidungsgründe
Das OLG Düsseldorf weist darauf hin, dass es sich bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten nicht um ein Gutachten handelt, das unter Anwendung eines allgemein anerkannten und weithin standardisierten Verfahrens erstattetet wird (23.3.18, IV-3 RBs 54/18, Abruf-Nr. 201002).
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