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  • 14.12.2015 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung

    Gericht muss ordnungsgemäß auf Lichtbild verweisen

    | Die bloße Darlegung, dass das Gericht Fotos und Aufzeichnungen in die Hauptverhandlung eingeführt habe, ist keine prozessordnungsgemäße Verweisung i.S. des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO. Das folgt aus einer Entscheidung des KG (22.9.15, 3 Ws (B) 484/15, Abruf-Nr. 145660 ). |