14.07.2017 · Fachbeitrag · Trunkenheit im Verkehr
Keine Regelwirkung mehr nach längerem Zeitablauf
| Das LG Düsseldorf hat sich noch einmal mit der Entkräftung der Regelwirkung des § 316 Abs. 2 Nr. 2 StGB befasst. Es hat sie nach einem längeren Zeitraum bejaht. |
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