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  • 16.06.2016 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt

    Anforderungen an tatsächliche Feststellungen bei niedriger BAK

    | Reicht die Blutalkoholkonzentration mit 0,6 Promille noch nicht nahe an den Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit heran, muss der Tatrichter umfassende tatsächliche Feststellungen treffen, wenn er wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilen will. Dabei muss er die obergerichtliche Rechtsprechung zur Fahrtüchtigkeit hinsichtlich der konkreten Fahruntüchtigkeit beachten. Diese ständige Rechtsprechung der OLG bekräftigt noch einmal das OLG Oldenburg (7.4.16, 1 Ss 53/16, Abruf-Nr. 185550 ). |