16.01.2019 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Ausfallerscheinungen müssen für Fahruntüchtigkeit sprechen
| Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) muss der Verteidiger bei Blutalkoholkonzentrationen noch im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit – also unter 1,1 Promille – sein Augenmerk insbesondere auf die Frage richten, ob als sog. Ausfallerscheinungen herangezogene Umstände tatsächlich für eine Fahruntüchtigkeit des Mandanten sprechen. Das zeigen zwei Urteile des AG Tiergarten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig