02.09.2020 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
| Das OLG Karlsruhe hat sich jetzt zu Pedelecs geäußert. AG und LG hatten das vom Angeklagten geführte Pedelec unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeug eingestuft. Auch das OLG ist daher nicht von dem für Kraftfahrer geltenden Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,1 ‰ ausgegangen. Es hat vielmehr den für Fahrradfahrer geltenden Grenzwert von 1,6 ‰ zugrunde gelegt. |
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