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  • 15.08.2016 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt

    Keine Trunkenheit im Verkehr bei betrunkenem Inlineskater

    | Ein Inlineskater, der in alkoholisiertem Zustand die Fahrbahn einer Straße benutzt, macht sich nicht wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar. Das ist das Fazit aus einer Entscheidung des LG Landshut (9.2.16, 6 Qs 281/15, Abruf-Nr. 185542 ). |