18.09.2023 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Regelvermutung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
| Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung der Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kfz. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. So hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden. |
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