10.08.2020 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Rückschluss auf die relative Fahruntüchtigkeit
| Das AG hatte einem Kraftfahrzeugführer, der mit einer BAK von 1,01 ‰ gefahren war, die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das hatte das AG damit begründet, dass der Beschuldigte mit „deutlich überhöhter Geschwindigkeit“ gefahren war. Das LG Hechingen hat diese Entscheidung gehalten (22.6.20, 3 Qs 45/20, Abruf-Nr. 217107 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig