02.07.2018 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Schlangenlinien sind nicht immer alkoholbedingte Fahrfehler
| Wird dem Mandanten eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB zur Last gelegt, bei der „nur“ relative Fahruntüchtigkeit vorliegt, stellt sich immer die Frage, ob die angenommenen Ausfallerscheinungen tatsächlich „alkoholbedingt“ sind/waren oder ggf. auch andere Ursachen haben können. Mit der Frage hat sich das AG Tiergarten befasst (30.4.18, 312 Cs 3014 Js 13969/17 (13/18), Abruf-Nr. 201890 ). |
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