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  • 24.03.2022 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt

    Trunkenheitsfahrt bei Mischkonsum

    | Das LG Köln hat in einer Entscheidung, in der es um die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) ging, zur relativen Fahruntüchtigkeit bei sog. Mischkonsum – also Drogen und Alkohol – Stellung genommen. |