19.09.2022 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter
| Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs, wie z. B. einem sog. Elektroscooter, ist davon auszugehen, dass er ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,10 Promille (absolut) fahruntauglich im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a), § 316 Abs. 1 StGB ist. |
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