14.05.2021 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Weiterfahren nach Unfall ist Zäsur bei der Trunkenheitsfahrt
| Im Verkehrsrecht kann hinsichtlich der Strafzumessung die Frage eine Rolle spielen, ob eine (fahrlässige) Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) ggf. durch ein unerlaubtes Entfernen nach einem Unfall (§ 142 StGB) unterbrochen wird und die Weiterfahrt des Täters dann eine erneute – und damit im Zweifel vorsätzliche – Trunkenheitsfahrt darstellt. Dazu hat nun das KG noch einmal Stellung genommen. |
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