16.11.2018 · Nachricht · Überholen
Langsamfahren führt nicht immer zu einer unklaren Verkehrslage
| Das OLG Hamm hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Langsamfahren zu einer unklaren Verkehrslage führt und deshalb beim Überholen ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vorliegt (14.6.18, 4 RBs 174/18, Abruf-Nr. 204440 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat