· Nachricht · Unerlaubtes Entferne vom Unfallort
Entziehung der Fahrerlaubnis: Fremdschaden bei 2.500 EUR
| Wir haben in VA 20, 29 über einen Beschluss des LG Nürnberg-Fürth berichtet (5.12.19, 5 Qs 73/19). Danach zieht das LG die Grenze, die für die Regelentziehung der Fahrerlaubnis in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) von Bedeutung ist, bei 2.500 EUR. |
Das LG bekräftigt diese Entscheidung erneut im Beschluss vom 15.1.20 (5 Qs 4/20, Abruf-Nr. 213830). Zu abweichender Rechtsprechung, die die Grenze erheblich unter den angenommenen 2.500 EUR zieht, siehe die Hinweise in VA 20, 29 und in VA 20, 66.
Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 68 | ID 46337189