12.12.2014 · Fachbeitrag · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Berechtigtes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei eigener Verletzung
| Die erforderliche Versorgung einer eigenen Verletzung kann den Unfallbeteiligten berechtigen, sich vom Unfallort zu entfernen (BGH 27.8.14, 4 StR 259/14, Abruf-Nr. 172346 ). |
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