15.02.2019 · Nachricht · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Betriebsgelände als öffentlicher Verkehrsraum
| Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort spielt die Frage nach dem „öffentlichen Verkehrsraum“ in der Praxis immer wieder eine Rolle. Dazu hat jetzt noch einmal das AG Nürtingen Stellung genommen (29.10.18, 11 Cs 71 Js 20096/18, Abruf-Nr. 206380 ). |
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