10.10.2018 · Fachbeitrag · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Private Waschstraße ist öffentlicher Verkehrsbereich
| Zum öffentlichen Verkehrsbereich i. S. des § 142 StGB zählt auch der durch den Verkehrsteilnehmer selbstständig befahrene Bereich innerhalb einer Waschstraße. So hat das OLG Oldenburg entschieden (4.6.18, 1 Ss 83/18, Abruf-Nr. 203007 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig