10.10.2018 · Fachbeitrag · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Private Waschstraße ist öffentlicher Verkehrsbereich
| Zum öffentlichen Verkehrsbereich i. S. des § 142 StGB zählt auch der durch den Verkehrsteilnehmer selbstständig befahrene Bereich innerhalb einer Waschstraße. So hat das OLG Oldenburg entschieden (4.6.18, 1 Ss 83/18, Abruf-Nr. 203007 ). |
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