17.10.2018 · Nachricht · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Schaden an „fremden Sachen“ liegt auch bei „Carsharing“-Pkw vor
| Der Begriff des bedeutenden Schadens „an fremden Sachen“ im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB umfasst nach Auffassung des AG Tiergarten auch den Schaden an dem vom Täter geführten Fahrzeug, wenn es sich dabei um ein nach dem „Carsharing“-Modell gemietetes Fahrzeug handelt (21.3.18, (297 Gs) 3012 Js 1679/18 (47/18), Abruf-Nr. 201889 ). |
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