17.08.2017 · Nachricht · Unfallflucht
(Teil-)Verzicht des Geschädigten auf Personalienfeststellung
| Die Frage, die sich dem OLG Hamburg vor kurzem in einem Verfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) stellte, war: Liegt eine Verkehrsunfallflucht vor, wenn der Geschädigte offenbar zumindest teilweise auf die Feststellung der Personalien des anderen Unfallbeteiligten verzichtet? |
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