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  • 16.08.2019 · Nachricht · Unfallflucht

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und bedeutender Schaden

    | Die Frage, wann von einem bedeutenden Sachschaden i. S. von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auszugehen ist, hat für die Frage der (Regel-)Entziehung der Fahrerlaubnis in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) erhebliche Bedeutung. Dazu ist inzwischen auch das LG Dresden der Auffassung, dass ein bedeutender Sachschaden ab 2018 jedenfalls nicht unter 1.500 EUR angesetzt werden kann (LG Dresden 7.5.19, 3 Qs 29/19, Abruf-Nr. 209575 ). |