16.02.2017 · Fachbeitrag · Urkundenfälschung
Fahren mit falschem amtlichen Kfz-Kennzeichen
| Der BGH hat noch einmal zur Urkundenfälschung (§ 267 StGB) durch Fahren mit einem gefälschten Kfz-Kennzeichen Stellung genommen (26.10.16, 4 StR 354/16, Abruf-Nr. 190297 ). |
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