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  • 17.02.2016 · Fachbeitrag · Urteilsgründe

    Bezugnahme auf eingeblendete Daten im Messfoto ist unzulässig

    | Die in ein Messfoto eingeblendeten Daten sind kein Bestandteil einer „Abbildung“. Daher ist eine Bezugnahme gem. § 267 Abs. 1 S. 3 StPO nicht möglich. Darauf hat das OLG Düsseldorf hingewiesen (8.1.16, IV-3 RBs 132/15, Abruf-Nr. 146246 ). |