18.11.2015 · Fachbeitrag · Urteilsgründe
Fehlende Einlassung in den Urteilsgründen
| Fehlen in einem Strafurteil jegliche Angaben darüber, wie der Angeklagte sich zur Sache eingelassen hat, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt (OLG Naumburg 24.8.15, 2 Rv 104/15, Abruf-Nr. 145502 ). |
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