06.07.2015 · Fachbeitrag · Verbotswidriges Überholen
Vorbeifahren auf dem Seitenstreifen einer BAB
| Überholen ist der tatsächliche, absichtslose – d.h. nicht notwendig vorsätzliche – Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (Fahrbahn) (OLG Celle 8.4.15, 312 SsRs 51/15, Abruf-Nr. 144628 ). |
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