16.02.2018 · Fachbeitrag · Verjährung
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
| Zustellungsfragen spielen in der Praxis eine große Rolle, wenn es um die Fristwahrung geht. Das gilt sowohl im Bußgeld- bzw. Strafverfahren als auch im Zivilverfahren. Das OLG München hat sich damit befasst, wann eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten wirksam ist (18.10.17, 7 U 530/17, Abruf-Nr. 198036 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat