13.12.2023 · Nachricht · Verjährung
Verjährungsunterbrechung durch Anhörung?
| § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sieht als Folge der „Anordnung“ der Vernehmung/Anhörung des Betroffenen die Unterbrechung der Verjährung vor. Mit den zu erfüllenden Anforderungen hat sich jetzt das AG Dortmund befasst. |
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