15.01.2016 · Fachbeitrag · Verjährung
Verjährungsunterbrechung durch Ansetzen der Hauptverhandlung
| Nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 OWiG wird die Verfolgungsverjährung unterbrochen, wenn eine Hauptverhandlung anberaumt wird. Die verjährungsunterbrechende Wirkung greift aber nur, worauf das OLG Karlsruhe (9.10.15, 2 (6) SsBs 564/15-AK 164/15, Abruf-Nr. 146109 ) hinweist, wenn der Vorsitzende zumindest Tag und Stunde der vorgesehenen Verhandlung bestimmt. |
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