17.07.2015 · Fachbeitrag · Verjährungsunterbrechung
Keine Verjährungsunterbrechung durch telefonische Zeugenbefragung
| Die nur telefonische richterliche Anhörung eines Zeugen bewirkt keine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG (OLG Bamberg 2.3.15, 2 Ss OWi 13/15, Abruf-Nr. 144414 ). |
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