19.03.2015 · Fachbeitrag · Verkehrsschild
Wirksamkeit von fehlerhaft aufgestellten Verkehrsschildern
| Von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellte Vorschriftzeichen sind Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung. Ist die Aufstellung fehlerhaft, ist der Verwaltungsakt/das Verkehrszeichen zwar im Verwaltungsrechtsweg anfechtbar, aber grundsätzlich bis zu seiner Aufhebung zu befolgen. Unwirksam ist er nur, wenn er nichtig ist (OLG Düsseldorf 7.11.14, IV-2 RBs 115/14, Abruf-Nr. 143789 ). |
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