17.12.2024 · Nachricht · Verwaltungsrecht
Befreiung vom sog. Verhüllungsverbot, oder: Tragen einer Niqab
| Die Verwaltungsbehörden hatten den Antrag von Musliminnen, ihnen eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der StVO zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, abgelehnt. Diese Entscheidungen sind jetzt in letzter Instanz vom OVG Rheinland-Pfalz bzw. vom OVG Münster bestätigt worden. |
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