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  • · Nachricht · Verwaltungsrecht

    Radfahrer muss den Radweg benutzen

    | Ist neben der Straßenfahrbahn ein Radweg angelegt, müssen Radfahrer diesen benutzten. |

     

    Diese Klarstellung traf das Verwaltungsgericht (VG) Köln. Es wies damit die Klage eines Radfahrers ab. Der hatte sich gegen die Radwegebenutzungspflicht auf einer ca. 1 km langen Strecke entlang der L 327 zwischen Kerpen-Buir und Merzenich-Golzheim gewandt. Der Radfahrer war der Meinung, dass keine besondere Gefahrensituation vorliege, die das Verbot rechtfertige, auf der Fahrbahn zu fahren.

     

    Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, der Straßenverkehrsbehörde komme bei derartigen Anordnungen ein Einschätzungsspielraum zu. Diesen habe die Stadt Kerpen in rechtmäßiger Weise genutzt. Dass auf der L 327 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geboten sei, führe zu großen Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Fahrradverkehr. Daraus ergebe sich besonders nachts auf dem unbeleuchteten Streckenabschnitt eine erhebliche Gefahrenlage.

     

    Quelle | VG Köln, Urteil vom 8.5.15, 18 K 189/14

    Quelle: ID 43386514