· Fachbeitrag · Verwerfungsurteil
Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung
(OLG Bamberg 14.3.13, 3 Ss OWi 344/13, Abruf-Nr. 131090) |
Praxishinweis
Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Rechtsprechung der OLG (vgl. u.a. aus neuerer Zeit KG DAR 11, 146; VRS 115, 429; OLG Hamm NZV 10, 214; OLG Zweibrücken NZV 11, 97). Man fragt sich, warum diese obergerichtliche Rechtsprechung eigentlich bei den AG offenbar teilweise nicht zur Kenntnis genommen wird. Anders sind nämlich die immer wieder erforderlichen Aufhebungsentscheidungen der OLG nicht zu erklären. Die Ablehnung des Entbindungsantrags ist eben kein Mittel den Betroffenen und/oder den Verteidiger zu disziplinieren. Allein die bloße theoretische Möglichkeit, dass der Betroffene sein Aussageverhalten in der Hauptverhandlung überdenkt, reicht eben nicht aus, ihm die Befreiung von seiner persönlichen Anwesenheitspflicht zu verweigern (OLG Düsseldorf VA 12, 194).