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  • 14.12.2015 · Fachbeitrag · Verwerfungsurteil

    Hauptverhandlung: Entschuldigung für Ausbleiben

    | Die Niederkunft der Ehefrau ist ein anzuerkennender Entschuldigungsgrund für das Ausbleiben in der Hauptverhandlung. Das gilt insbesondere, wenn Komplikationen während der Geburt drohen (KG 30.9.15, 3 Ws (B) 427/15, Abruf-Nr. 145659 ). |