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  • 10.07.2020 · Nachricht · Verwerfungsurteil

    Richter muss sich vor Verwerfungsurteil nach Partei erkundigen

    | Erscheint der Betroffene nicht in der Hauptverhandlung, muss sich der Amtsrichter nur bedingt erkundigen, ob ein Verlegungs- und/oder Entbindungsantrag vorliegt, so das KG (13.3.20, 3 Ws (B) 50/20, Abruf-Nr. 215896 ). |