16.04.2015 · Fachbeitrag · Verwerfungsurteil
Verwerfung des Einspruchs nach kurzfristiger Unterbrechung der Hauptverhandlung
| Hat der Vorsitzende die Hauptverhandlung ohne ausdrückliche Befristung unterbrochen, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ein gerichtliches Hinweisschreiben mit seinem Verteidiger zu erörtern, so darf der Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch dann nicht verworfen werden, wenn der Betroffene und sein Verteidiger bei Wiederaufruf der Sache nicht erscheinen und die Unterbrechung bis zum Wiederaufruf nur drei Minuten und bis zur Verkündung des Verwerfungsurteils nur sieben Minuten gedauert hat (KG 5.11.14, 3 Ws (B) 575/14 – Abruf-Nr. 143929 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat