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  • 14.07.2017 · Fachbeitrag · Vollstreckungsrecht

    Erzwingungshaft muss verhältnismäßig sein

    | Werden Geldbußen nicht gezahlt, besteht für die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, nach § 96 OWiG Erzwingungshaft zu beantragen. Mit den sich dabei ergebenden Fragen setzen sich zwei Beschlüsse des AG Dortmund auseinander (23.2.17, 729 OWi 19/17 [b], Abruf-Nr. 193563 193563 und 21.3.17, 729 OWi 18/17 [b], Abruf-Nr. 193562 193562 ). |