14.07.2017 · Fachbeitrag · Vollstreckungsrecht
Erzwingungshaft muss verhältnismäßig sein
| Werden Geldbußen nicht gezahlt, besteht für die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, nach § 96 OWiG Erzwingungshaft zu beantragen. Mit den sich dabei ergebenden Fragen setzen sich zwei Beschlüsse des AG Dortmund auseinander (23.2.17, 729 OWi 19/17 [b], Abruf-Nr. 193563 193563 und 21.3.17, 729 OWi 18/17 [b], Abruf-Nr. 193562 193562 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat